Weiterausbildung (WAB Kurse)
Die Weiterausbildung wird künftig nur noch einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden. Sie beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation. Zwar gehört die Vollbremsung bereits heute zum Stoff der praktischen Führerprüfung, wegen dem sehr dichten Verkehr kann sie aber häufig weder geübt noch geprüft werden. Die bestehenden Ausbildungsplätze für die Weiterausbildung sind dafür sehr gut geeignet. Ein weiteres wichtiges Thema der Weiterausbildung ist das energieeffiziente Fahren, das künftig auch in Simulatoren geübt werden kann.
- Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt.
- Die Weiterausbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen.
Kosten der Weiterbildung
Die Kosten entsprechen etwa dem Gegenwert von 8 bis 10 Fahrstunden bei einer Fahrschule.
Dauer der Probezeit
Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.
Erhalt des unbefristeten Führerausweises
Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch der eintägigen Weiterbildung ausgestellt. Das Gesuch kann nach dem Kurstag der Zulassungsbehörde eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.
Folgen der fehlenden, nicht absolvierten Weiterbildung
Die Weiterbildung muss während der Probezeit absolviert werden. Wurde die Weiterausbildung nicht gemacht, verliert der/die Inhaber/in des Führerausweises sämtliche im Ausweis eingetragenen Fahrberechtigungen. Auf gebührenpflichtiges Gesuch hin kann die Weiterbildung während einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Eine separate Bewilligung zum Führen von Motorfahrzeugen – beschränkt auf die Daten der 1 Kurstage – wird durch das Strassenverkehrsamt ausgestellt. Wer nach ungenutztem Ablauf der Nachfrist Motorfahrzeuge der Haupt- oder Unterkategorien fahren will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen und wiederum die ordentliche Führerprüfung (Praxis) bestehen.
Führerausweisentzug während der Probezeit
Begeht der/die Inhaberin des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert, und ein entsprechender neuer befristeter Führerausweis ausgestellt. Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ebenfalls ein neuer Führerausweis auf Probe erstellt; die Probezeit endet ein Jahr nach seinem Ausstellungsdatum.
Begeht der/die Inhaber/in des Führerausweises eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, so verfällt der Führerausweis. Dies gilt auch, wenn der Ausweis (in Unkenntnis der zweiten Widerhandlung) bereits unbefristet erteilt wurde. Die Annullierung betrifft alle Kategorien und Unterkategorien. Das Gleiche gilt für die Spezialkategorien, wenn der/die Ausweisinhaber/in keine Gewähr bietet, dass er/sie künftig mit Fahrzeugen der Spezialkategorien keine Widerhandlung besteht. Andernfalls stellt die Zulassungsbehörde einen Führerausweis der Spezialkategorien aus.
Folgen neuer Annullierung des Führerausweises
Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung, welche zur Annullierung des Führerausweises führte, beantragt werden. Zudem muss ein verkehrspsychologisches Gutachten, welche die Fahreignung bestätigt, vorgelegt werden. Nach der bestandenen Führerprüfung wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.