AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen
Diese AGB treten bei jeder Anmeldung in Kraft. (mündlich, telefonisch oder online) und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung.
Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechung inbegriffen. Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrstunde mitzuführen. Andernfalls muss der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dabei benötigte Zeit geht zu Lasten des Fahrschülers.
Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen
Vereinbarte Fahrlektionen gebuchte VKU-Kurse sind verbindlich. Meldet sich der Fahrschüler telefonisch mindestens 24 Stunden vor Lektionsbeginn ab, wird die Lektion nicht verrechnet. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen liegt die Verrechnung im Ermessen des Fahrlehrers.
Fahrfähigkeit
Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule Alpen Annen vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.). Die Gebühren einer Fahrlektion sind für den Unterricht mit dem Fahrschulfahrzeug oder einem privaten Fahrzeug des Fahrschülers identisch. Die gebotene Leistung und der Lektionstarif vermindern sich deswegen nicht.
Zahlung
Fahrlektionen müssen spätestens bis zur zweiten Fahrlektion Bar beglichen werden. Die Kosten sind aus der Preisliste ersichtlich. Bei nicht termingerechter Zahlung wird ein Verzugszins von 5% ab Fälligkeitsdatum verrechnet. Für Mahngebühren werden pro Mahnung dem Fahrschüler CHF 30 in Rechnung gestellt. Bezahlte Fahrlektionen sind maximal 2 Jahre gültig. Danach besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung. Am Prüfungstag ist die gesamte Restschuld zu fällig, ansonsten ist der Fahrlehrer berechtigt, die Begleitung an die Prüfungsfahrt zu verweigern.
Fahrschüler-Versicherung inkl. Administrativpauschale
Bei Antritt der Ausbildung wird ein Versicherungsbetrag von CHF 120 erhoben, Die Versicherung behält sich jede Gewährleistung vor, wenn der Fahrschüler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht oder übermüdet ist.
Verkehrskundekurs
Die Kurse werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt (mindestens 4 TeilnehmerInnen). Kann ein Kurs nicht durchgeführt werden, erhalten die Teilnehmenden spätestens 3 Tage vor Kursbeginn schriftlich oder telefonisch eine Absage. Bereits bezahlte Kurskosten werden rückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche, bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die mündliche oder schriftliche Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes.
Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
Nothelferkurs
Bei Kursen werden die Kursplätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die Kurse werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt (mindestens 6 TeilnehmerInnen).
kann ein Kurs nicht durchgeführt werden, erhalten die Teilnehmenden
spätestens 3 Tage vor Kursbeginn schriftlich oder telefonisch eine
Absage. Bereits bezahlte Kurskosten werden rückerstattet. Weitergehende
Ansprüche der Kursteilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche,
bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
Online Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes.
Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
Alpen Annen Fahrschule behält sich das Recht vor, Preise anzupassen und Änderungen der AGB vorzunehmen.
Gerichtsstand ist das Bezirksgericht in Uster.