Weg Zur Prüfung

Personen mit Jahrgang 2003

Ab dem 1. Januar 2021 können 17-Jährige den Lernfahrausweis für Personenwagen (Kat. B) erhalten. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erwirbt, muss ihn mindestens zwölf Monate besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Dies hat der Bundesrat am 14. Dezember 2018 beschlossen.

Damit Neulenkende des Jahrgangs 2003 die praktische Führerprüfung weiterhin mit 18 Jahren absolvieren können, hat der Bundesrat am 3. Juli 2019 das Übergangsrecht zur Änderung vom 14. Dezember 2018 ergänzt. (siehe Art. 151l Abs 1bis VZV, der am 1. Januar 2021 in Kraft tritt).

Konkret können Personen mit Jahrgang 2003 den Lernfahrausweis der Kategorie B ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Prüfung der Basistheorie bestanden haben. Diese Prüfung können sie frühestens im Dezember 2020 ablegen.

Wenn Personen mit Jahrgang 2003 den Lernfahrausweis im 2021 erwerben, müssen sie ihn nicht mindestens zwölf Monate besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Die praktische Führerprüfung dürfen sie ab ihrem 18. Geburtstag ablegen.

Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

Personen mit Jahrgang 2002

Personen mit Jahrgang 2002 können den Lernfahrausweis der Kategorie B (Personenwagen) ab ihrem 18. Geburtstag erhalten. Wenn sie den Lernfahrausweis noch im 2020 erwerben, können sie im 2021 an die praktische Führerprüfung, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht während mindestens eines Jahres besitzen. Massgebend ist Artikel 151l Absatz 1 VZV, der am 1. Januar 2021 in Kraft tritt.

Personen mit Jahrgang 2002 müssen den Lernfahrausweis noch im 2020 erwerben, falls sie keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen wollen.

Die Prüfung der Basistheorie kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden (Art. 13 Abs. 1bis VZV).

Dein Weg zur Prüfung noch Heute

1. Nothelferkurs
Hast du bereits einen gültigen Nothelfer-Ausweis ? Wenn Ja, dann kannst du zu Schritt 2 übergehen. Ansonsten musst du den Nothelferkurs absolvieren. Die Ausbildung dauert 10 Lektionen und ist 6 Jahre gültig.
(Du kannst bereits vor deinem 16. Lebensjahr den Kurs absolvieren). Bei der Gesuchsstellung für den Lernfahrausweis musst du den orginal Nothelferausweis vorlegen.

2. Gesuchsformular
Bestelle das Formular “Lernfahrgesuch“beim Strassenverkersamt, deiner Gemeinde oder downloade es direkt hier als PDF. Liegt dein letzter Sehtest mehr als 2 Jahre zurück, musst du einen neuen Test beim Hausarzt, einem Augenarzt oder Optiker machen lassen. Die Testergebnisse werden in diesem Formular eingetragen. Lasse dir das vollständige ausgefüllte Formular bei der Einwohnerkontrolle deines Wohnsitzes, persönlich bestätigen und weise einen gültigen Identitätsausweis und 1 farbiges Passfoto vor. Unterschrift nicht vergessen. Gesuchsformular zur Theorieprüfung mit Nothelferausweis ans Strassenverkehrsamt schicken.

3. Theorie Prüfung
Das Strassenverkehrsamt prüft ob dein Lernfahrgesuch in Ordnung ist und schickt dir ein Formular mit der Anmeldung zur Theorieprüfung. Diese Anmeldung schickst du dem Strassenverkehrsamt zurück, wenn du dich für die Prüfung vorbereitet hast. Die Theorie Prüfung findet 3-4 Wochen später statt. Die Theorieprüfung kannst mind. 17. Altersjahres ablegen. Geprüft werden 50 Fragen, 1-2 Lösungen sind möglich, max. 14 Fehler sind erlaubt.
(Die Prüfung kann unendliche Male abgelegt werden) Nachdem du die Prüfung bestanden hast, erhälst du 2-3 Tage später den Lernfahrausweis per Post.

4. Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung wird dir das Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis, der 24 Monate gültig und nicht verlängerbar ist, pünktlich auf den 18. Geburtstag zustellen. Nun darfst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens 3 Jahre im Besitz der Autoprüfung ist und das 23. Altersjahr vollendet hat.

5. Fahrstunden (Praktische Ausbildung)
Nun darfst du endlich zu uns in den Praktischen Unterricht.

hier…

6. Verkehrskundekurs VKU
Während der Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises muss der VKU besucht werden. Um einen optimalen Nutzen aus dem VKU zu ziehen, besuchst du den Kurs am Anfang deiner praktischen Ausbildung.

7. Praktische Prüfung
Die Anmeldung erfolgt durch uns.
Prüfungsorte sind in Regensdorf und in Winterhur.
Sollte der Lernfahrausweis ablaufen, ohne dass du die praktische Prüfung bestanden hast, bestell sofort wieder einen neuen, da der VKU noch gültig ist. Gültigkeitsdauer VKU 24 Monate. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhältst du deinen Führerausweis im Kreditkartenformat per Post.

8. Weiterbildung (WAB Kurse) (Ausweis auf Probe für 3 Jahre)
Innerhalb dieser 1 Jahr musst du eintägige Kurs bei einem anerkannten Veranstalter von Weiterbildungskursen besuchen. Wer diese Kurse nicht besucht, dem wird der Führerausweis entzogen.
Wir geben dir gerne Informationen zu den jeweiligen Anbietern und wenn vorhanden kannst du von gewissen Gutscheinen profitieren.

Wichtige Infos
Wer bereits im Besitz der Kat. A1 / A (Motorrad) ist, benötigt keinen Nothelferkurs, keinen Verkehrskundekurs und keine Theorieprüfung.
Der Verkehrskundekurs VKU darf nur besucht werden, wenn man im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises ist.